
Ethanol: BPC empfiehlt Genehmigung als Biozidwirkstoff in der EU
Das Biocidal Products Committee (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt die Zulassung von Ethanol als Biozidwirkstoff für die Produktarten 1, 2 und 4 – und zwar ohne eine neue Gefahreneinstufung. Die bislang diskutierte Einstufung als CMR-Stoff der Kategorie 1 (kanzerogen und reproduktionstoxisch) wurde vom BPC ausdrücklich nicht übernommen.