
TRGS 541 “Biozid-Produkte – Sachkundepflichtige Verwendung”: Verzögerung und Folgen für den Agrarhandel
Die TRGS 541, die die Anforderungen an behördlich anerkannte Sachkundelehrgänge für den Umgang mit bestimmten Biozidprodukten (insb. antikoagulante Rodentiziden) regeln soll, verzögert sich über April 2026 hinaus. Gleichzeitig läuft die Übergangsfrist aus § 25 GefStoffV am 28. Juli 2027 aus. Für den Agrarhandel liegt die Brisanz vor allem auf der Abgabenseite.