
EUDR: Neuer Fragen- und Antwortkatalog der BLE
Die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt näher: Für größere Unternehmen gilt sie ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR) rückt näher: Für größere Unternehmen gilt sie ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat die World Tariff Profiles 2026 veröffentlicht. Die jährliche Publikation bietet einen kompakten und zugleich sehr nützlichen Überblick über Zölle und nichttarifäre Maßnahmen in mehr als 150 Volkswirtschaften.

GMP+ International plant zwei Anpassungen innerhalb seines Zertifizierungssystems. Zum einen soll der EFISC-GTP-Anwendungsbereich „Straßentransport“ als Dienstleistung anerkannt werden.

Wir möchten Sie auf eine Wirtschaftsdelegationsreise des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Stefan Rouenhoff, nach Peru und Chile aufmerksam machen. Die Reise findet vom 29. September bis 02. Oktober 2026 statt und richtet sich an Unternehmen mit entsprechenden Markt- und Projektinteressen.

Die aktuelle Niedrigwasserlage auf den europäischen Wasserstraßen führt zu erheblichen Einschränkungen in der Transportlogistik für Agrarrohstoffe und Futtermittel. Um die Warenverfügbarkeit und die Funktionsfähigkeit der Lieferketten sicherzustellen, haben GMP+ International und QS befristete Ausnahmeregelungen beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können dadurch auch nicht zertifizierte Transporteure und Spediteure für Straßentransporte eingesetzt werden.

Das BMLEH will mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (den Referentenentwurf der AVV finden Sie hier) zusätzliche, rechtsverbindliche Erleichterungen für die nationale Durchführung der EUDR verankern.

Die BRICS-Staaten konkretisieren derzeit die Pläne für eine gemeinsame digitale Getreidebörse, die perspektivisch zu einer umfassenden Rohstoffbörse ausgebaut werden soll. Kern der Initiative ist eine einheitliche Handelsplattform, auf der Produzenten und Käufer landwirtschaftlicher Erzeugnisse direkt miteinander Geschäfte abschließen können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWE) hat seinen FAQ-Katalog zu zwei zentralen Aspekten der EU-Sanktionsregime aktualisiert: der sogenannten Jedermannspflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandembargo) sowie der Umsetzung der No-Russia-Clause. Beide Themen betreffen Unternehmen des Agrarhandels unmittelbar und erfordern erhöhte Aufmerksamkeit im Compliance-Management.

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (ComAgri) hat am 14. Juli 2026 seinen Bericht zur zielgerichteten Revision der EU-Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848) angenommen.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Zulassungsbescheide für Tox-Köder mit Antikoagulanzien. Damit ist die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland nicht mehr zulässig; Köder mit alter Produktzulassung dürfen längstens bis zum 26. Juni 2027 aufgebraucht werden, soweit sie überhaupt noch am Markt sind.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026