
Zukunft der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Das “permanent baiting” (use # 11) wird auf europäischer Ebene voraussichtlich entfallen, was das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland bedeuten würde.
Das “permanent baiting” (use # 11) wird auf europäischer Ebene voraussichtlich entfallen, was das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) in Deutschland bedeuten würde.
In Bezug auf unser Rundschreiben vom 25. Juni 2025 zur öffentlichen Konsultation bezüglich der Evaluierung der EU-Düngeprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1009, FPR) möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand informieren.
Im Rahmen der Arbeiten zur Sicherheit im Binnenwassertransport von zuvor begasten Agrargütern haben der DAH, COCERAL, Gafta sowie weitere Partner gemeinsam an einem Positionspapier zum Thema Phosphingas-Grenzwerte mitgewirkt.
Bekanntermaßen hat das Landwirtschaftsministerium eine Projektgruppe eingesetzt, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zu beschleunigen. Als DAH begrüßen wir diesen Schritt außerordentlich.
Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union das mittlerweile 18. Sanktionspaket gegen Russland veröffentlicht, das am Folgetag in Kraft trat. Das neue Sanktionspaket verfolgt vorrangig das Ziel, die russischen Einnahmen aus dem Export von Öl in Drittstaaten weiter zu reduzieren und den Druck auf den russischen Finanzsektor zu erhöhen.
Die Europäische Union hat die Sanktionen gegen Belarus Mitte Juli 2025 deutlich ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, sogenannte Umgehungsgeschäfte zur Unterwanderung der Russland-Sanktionen zu verhindern und die industrielle wie auch militärische Leistungsfähigkeit von Belarus weiter einzuschränken.
Am 18. Juli 2025 fand eine Telefonkonferenz mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) statt. Teilgenommen haben u. a. Frau Schwan (Leiterin der Abteilung für den Transport gefährlicher Güter), Herr Weiner (Referatsleiter BMDV), mehrere Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sowie die maßgeblichen Branchenverbände.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen Referentenentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vorgelegt. Mit der geplanten Änderung sollen die Gebühren, die Unternehmen für hoheitliche Prüf- und Eichleistungen entrichten, durchschnittlich um ca. 25 Prozent steigen, vereinzelt bis zu 50 Prozent.
Die Europäische Union steht vor bedeutenden Änderungen beim CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM). Neben einer umfassenden Vereinfachung der bestehenden Regelungen plant die EU-Kommission eine Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte.
28. August 2025