
Folgeabschätzung zum Schädlingsdruck
Crop Life Europe (CLE) hat eine interne agronomische Folgenabschätzung zum Schädlingsdruck auf Getreide und Ölsaaten in der Europäischen Union gestartet.

Crop Life Europe (CLE) hat eine interne agronomische Folgenabschätzung zum Schädlingsdruck auf Getreide und Ölsaaten in der Europäischen Union gestartet.

Mit dem beigefügten Merkblatt „Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen“ liegt uns ein gemeinschaftlich erarbeitetes Dokument vor, das die zentralen Anforderungen an Qualitätssicherung und Risikominimierung entlang der Wertschöpfungskette zusammenfasst.

Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Verordnung, die Seehafenbetriebe zur Meldung bestimmter Ladungen gefährlicher Stoffe verpflichtet – mit möglichen finanziellen Folgen im Schadensfall.

Die BAuA plant wesentliche Änderungen bei der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden mit drei Hauptmaßnahmen.

Die sog. „CBAM“-Verordnung (EU) 2023/956“ über das CO2- Grenzausgleichssystem gilt seit dem 1. Oktober 2023. In einem Übergangszeitraum bis Jahresende 2025 beschränken sich die Verpflichtungen des Einführers auf Berichtspflichten. Danach greifen dann weitergehende Pflichten.

Bereits im Juni und Juli vergangenen Jahres haben wir Sie über die Konsequenzen und Herausforderungen im Falle des Verlustes der Zulassung von Deltamethrin informiert. Insbesondere die Anwendung im Lagerschutz ist hiervon betroffen.

Gemäß §18 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) werden Genehmigungen des Einsatzes von Fungiziden mit Drohnen in Weinbau-Steillagen mit einer neuen Anwendungsbestimmung NZ184 verbunden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informierte darüber, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future derzeit nicht wirksam ist.

Die Europäische Kommission hat die Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe angestoßen. Im Anhang finden Sie dazu einen deutschen Fragebogen, der an die Marktteilnehmer gerichtet ist.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026