Kategorie: Ausschuss Betriebsmittel

Wichtige Schritte für CBAM-Importeure im Überblick

Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.

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Regelungen für den zugelassenen CBAM-Anmelder

Die sog. „CBAM“-Verordnung (EU) 2023/956“ über das CO2- Grenzausgleichssystem gilt seit dem 1. Oktober 2023. In einem Übergangszeitraum bis Jahresende 2025 beschränken sich die Verpflichtungen des Einführers auf Berichtspflichten. Danach greifen dann weitergehende Pflichten.

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Zulassung Roundup Future ruht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informierte darüber, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future derzeit nicht wirksam ist.

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AUGUST BÖRSE 2026

27. August 2026