
Naturwiederherstellungsgesetz formal angenommen
Heute hat der Rat die erste Verordnung über die Wiederherstellung der Natur förmlich angenommen. Ziel dieser Verordnung ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen.