
Das 17. EU-Sanktionspaket gegen Russland – Auswirkungen auf den Agrarhandel
Am 20. Mai 2025 hat der Europäische Rat das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet (die flankierende Pressemeldung dazu finden Sie hier).

Am 20. Mai 2025 hat der Europäische Rat das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet (die flankierende Pressemeldung dazu finden Sie hier).

Die Europäische Union verschärft ihre Handelspolitik gegenüber Russland und Belarus: Der Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments hat am 16. Mai 2025 einer deutlichen Erhöhung der Zölle auf Düngemittelimporte aus beiden Ländern zugestimmt.

Anbei erhalten Sie den Vermerk zur Sitzung des Arbeitskreises zur Umsetzung der EU-Ausgangsstoffverordnung am 16. Mai 2025 (mit Beteiligung des DAH).

CropLife International veröffentlicht seit 2019 vierteljährlich den – EU Pesticide Renewal Monitor.

Anbei finden Sie ein Schreiben, das der DAH gemeinsam mit COCERAL und UNISTOCK EUROPE in enger Zusammenarbeit mit der GAFTA an die Mitglieder des ADN-Sicherheitsausschusses, Correspondence Group on Fumigated Cargo (begaste Schüttgüter), versendet hat.

Crop Life Europe (CLE) hat eine interne agronomische Folgenabschätzung zum Schädlingsdruck auf Getreide und Ölsaaten in der Europäischen Union gestartet.

Mit dem beigefügten Merkblatt „Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen“ liegt uns ein gemeinschaftlich erarbeitetes Dokument vor, das die zentralen Anforderungen an Qualitätssicherung und Risikominimierung entlang der Wertschöpfungskette zusammenfasst.

Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Verordnung, die Seehafenbetriebe zur Meldung bestimmter Ladungen gefährlicher Stoffe verpflichtet – mit möglichen finanziellen Folgen im Schadensfall.

Die BAuA plant wesentliche Änderungen bei der Zulassung von antikoagulanten Rodentiziden mit drei Hauptmaßnahmen.
06. Mai 2026
07. Mai 2026