
57. Änderung der Futtermittelverordnung
Hiermit übermitteln wir Ihnen die Verkündung der 57. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung im Bundesgesetzblatt mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Hiermit übermitteln wir Ihnen die Verkündung der 57. Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung im Bundesgesetzblatt mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Am 8. Dezember 2025 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über das sogenannte Omnibus I-Paket erzielt.

Die EU-Kommission hat am 30. November 2025 eine Informationsnotiz zur Überarbeitung der CBAM-Standardwerte veröffentlicht

Im Folgenden erhalten Sie eine zusammengefasste und eine ausführliche Darstellung zum aktuellen Stand des EU-US-Handelsabkommens, über den der Rat der EU am 28. November 2025 seine Position beschlossen hat.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die USA die Umsetzung und Erhebung der seit dem 14. Oktober 2025 geplanten Hafengebühren für Schiffe mit China-Bezug ab dem 10. November 2025 für die Dauer von einem Jahr ausgesetzt haben.

Der Trilog zwischen Europäischer Kommission, Rat und Parlament hat sich gestern positiv auf eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums der EUDR um ein weiteres Jahr bis zum 30. Dezember 2026 verständigt, wobei für Mikro- und Kleinunternehmer eine zusätzliche Frist von sechs Monaten eingeräumt wird.

Rat und Europäisches Parlament haben sich auf eine vorläufige Einigung über die Verordnung zu neuen genomischen Techniken (NGT) geeinigt.

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament haben sich auf eine Reform des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) geeinigt – das zentrale EU-Instrument für nachhaltigen Handel mit Entwicklungsländern.

Am 28. November 2025 wurde ein Entwurf des wissenschaftlichen Gutachtens der EFSA (CONTAM Panel) zur Aktualisierung der Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln veröffentlicht.

Wir weisen Sie auf die wichtigen Konkretisierungen und Verschärfungen hin, die sich aus der Veröffentlichung der neuen Technischen Regeln TRGS 540 „Verwendung von Biozid-Produkten – Grundanforderungen“ (im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 21. November 2025) sowie den Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die Verwendung von Bioziden im eigenen Unternehmen ergeben.
29. Januar 2026