
Übergangsregelung für die Konformitätsanerkennung von Öko-Drittlands-Kontrollstellen
Das Referat 712b des BMEL hat uns aktuell einen Verordnungsentwurf der Kommission für eine Übergangsregelung für die Konformitätsanerkennung von Öko-Drittlands-Kontrollstellen (Anlage) übersandt und gibt eine kurzfristige Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31. Mai 2024.