
Aktuelle Meldungen im RASFF-System KW 40
Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Mit diesem Rundschreiben erhalten Sie die uns aktuell vorliegenden, veröffentlichten SPS-Notifizierungen, Verordnungsvorhaben der Kommission sowie aktuelle Arbeiten der EFSA zum Thema Pflanzenschutzmittelrückstände.

Die ukrainische Regierung hat die Regelung zum Exportzoll auf Rapssaat und Sojabohnen präzisiert und damit für Klarheit im Markt gesorgt. Landwirte und landwirtschaftliche Genossenschaften, die ihre Erzeugnisse selbst produzieren, sind nun eindeutig von der bisher geltenden Abgabe in Höhe von 10 % befreit.

Anbei erhalten Sie eine Zusammenfassung der AGROSUPPLY-Sektionssitzung vom 2. Oktober 2025 in Brüssel.

Das kürzlich veröffentlichte Rundschreiben beschreibt den Prozess der Anerkennung der QS-Zertifizierung für Lieferungen in andere Futtermittelsysteme, wie beispielsweise GMP+ Int. oder EFISC-GTP.

Ab 2026 werden die EU-Zollpräferenzen für bestimmte sensible Warengruppen aus Indien, Indonesien und Kenia ausgesetzt. Die Aussetzung erfolgt, weil die Einfuhren aus diesen Ländern definierte Schwellenwerte überschreiten. Die Maßnahme gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2028 oder bis zum Auslaufen der zugrundeliegenden APS-Verordnung (EU) Nr. 978/2012.

Unser Dachverband Coceral übermittelt regelmäßig Listen der aktuellen Importtoleranzen. Im Anhang übersenden wir Ihnen die Liste der für unseren Sektor relevanten Einfuhrtoleranzen.

Dieses uns von QS übermittelte Rundschreiben erläutert das Verfahren zur Anerkennung der QS-Zertifizierung für Lieferungen in andere Futtermittelsysteme, etwa GMP+ Int. oder EFISC-GTP.

Die EU-Kommission plant, in naher Zukunft Vorschläge für gezielte Anpassungen der Bio-Basis-Verordnung vorzulegen. Unter anderem sollen rechtliche Unklarheiten geklärt werden, die durch das sogenannte Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs entstanden sind.

Das Jahresende 2025 rückt näher – und mit ihm wichtige Schritte in der Umsetzung der EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).