
Bundesministerium des Innern – Arbeitskreis Ausgangsstoffe
Anbei erhalten Sie den Vermerk zur Sitzung des Arbeitskreises zur Umsetzung der EU-Ausgangsstoffverordnung am 16. Mai 2025 (mit Beteiligung des DAH).

Anbei erhalten Sie den Vermerk zur Sitzung des Arbeitskreises zur Umsetzung der EU-Ausgangsstoffverordnung am 16. Mai 2025 (mit Beteiligung des DAH).

Das Europäische Parlament hat Ende letzter Woche beschlossen, die sogenannten „Autonomen Handelsmaßnahmen“ (ATMs) für Importe aus der Ukraine um weitere drei Jahre zu verlängern. Damit bleiben die Einfuhrzölle und -kontingente für ukrainische Waren, die ursprünglich durch die Verordnung (EU) 2015/478 geregelt sind, weiterhin ausgesetzt.

CropLife International veröffentlicht seit 2019 vierteljährlich den – EU Pesticide Renewal Monitor.

Anbei finden Sie ein Schreiben, das der DAH gemeinsam mit COCERAL und UNISTOCK EUROPE in enger Zusammenarbeit mit der GAFTA an die Mitglieder des ADN-Sicherheitsausschusses, Correspondence Group on Fumigated Cargo (begaste Schüttgüter), versendet hat.

Crop Life Europe (CLE) hat eine interne agronomische Folgenabschätzung zum Schädlingsdruck auf Getreide und Ölsaaten in der Europäischen Union gestartet.

Mit dem beigefügten Merkblatt „Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen“ liegt uns ein gemeinschaftlich erarbeitetes Dokument vor, das die zentralen Anforderungen an Qualitätssicherung und Risikominimierung entlang der Wertschöpfungskette zusammenfasst.

Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Die EU sieht bislang keinerlei Fortschritte in den Gesprächen mit den USA. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass Washington die verhängten Zölle – zehn Prozent pauschal sowie 25 Prozent auf Fahrzeuge, Autoteile, Stahl und Aluminium – zurücknehmen werde.

Die EU plant, die in den Verordnungen (EU) 2023/2782 und 2023/2783 festgelegten Anforderungen für die amtliche Probenahme und Analytik hinsichtlich Pflanzen- und Mykotoxinen auf die Eigenkontrollen von Lebensmittelunternehmen auszuweiten.

Die EU-Kommission stellt Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, eine mehrsprachige Checkliste zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Regeln kompakt zusammen: von der Warenidentifikation über die Registrierung im CBAM-Übergangsregister bis hin zur Meldung von Emissionsdaten.