
Aktuelle Meldungen im RASFF-System KW 26 & 27
Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Die Europäische Kommission bereitet eine Änderung von Anhang I der EUDR vor, mit der der Kreis der relevanten Erzeugnisse präzisiert und teilweise erweitert werden soll.

Über den Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA) sind wir auf eine interessante Möglichkeit zur Beteiligung an der Wirtschaftsdelegationsreise von Bundesministerin Reem Alabali Radovan nach Indonesien aufmerksam gemacht worden.

Über unseren europäischen Dachverband wurden uns aktuelle Informationen zu zwei EU-Vorhaben im Bereich der Kontaminanten in Futtermitteln übermittelt, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.

Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 wird das Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS) der EU ab dem 1. Januar 2027 neu geordnet und bis zum 31. Dezember 2036 fortgeschrieben.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1183 vom 03.06.2026 werden die Verfahrensvorschriften zum präferenziellen Warenursprung in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 umfassend geändert.

Aus Ihren Rückmeldungen zu den beiden Aktionen rund um die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) hat der Lebensmittelverband – ergänzt um Beiträge weiterer Verbände – die finalen Fassungen mit Stand 17. Juni 2026 zusammengestellt (siehe Anlagen): die Erfahrungsberichte zu Alternativen wie visueller Kontrolle, Non-Tox-Ködern und digitalen Fallensystemen sowie die Einschätzungen zum wöchentlichen Kontrollintervall.

Unser europäischer Dachverband Coceral prüft derzeit, welche Auswirkungen mögliche Absenkungen von Rückstandshöchstgehalten auf die Bestimmungsgrenze/LOQ im Rahmen des Omnibus-Vorschlags zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die Branche haben könnten. Nach aktueller Einschätzung stehen dabei insbesondere Sojabohnen und daraus hergestellte Sojaprodukte im Fokus, da Rückstände der Wirkstoffe Cyproconazole, Diquat und Glufosinate hier für die Branche von besonderer praktischer Relevanz sein könnten.

Das BMWE setzt unseren Vorschlag zur Ausnahmeregelung nach § 58 MessEV nicht um. Die PTB schlägt stattdessen zwei Wege vor: eine befristete Übergangsfrist mit anschließender Eichpflicht (Variante 1) oder eine dauerhafte Ausnahme von der Eichpflicht (Variante 2). Beide haben grundlegend unterschiedliche Folgen für Bestandsgeräte, Hersteller und Verwender.

Die EU-Kommission hat eine Änderungsverordnung zu Rückstandshöchstgehalten für 1,4-Dimethylnaphthalin, Chlormequat, Metribuzin, Metribuzin-desamino-diketo (Metribuzin-DADK), Terbuthylazin und Triclopyr veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem die Warengruppen Hülsengemüse und Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Ölfrüchte sowie Getreide.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026