
Neues EU-APS ab 2027: Mehr Kontinuität, aber deutlich strengere Bedingungen
Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 wird das Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS) der EU ab dem 1. Januar 2027 neu geordnet und bis zum 31. Dezember 2036 fortgeschrieben.

Mit der Verordnung (EU) 2026/1395 wird das Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS) der EU ab dem 1. Januar 2027 neu geordnet und bis zum 31. Dezember 2036 fortgeschrieben.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1183 vom 03.06.2026 werden die Verfahrensvorschriften zum präferenziellen Warenursprung in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 umfassend geändert.

Aus Ihren Rückmeldungen zu den beiden Aktionen rund um die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) hat der Lebensmittelverband – ergänzt um Beiträge weiterer Verbände – die finalen Fassungen mit Stand 17. Juni 2026 zusammengestellt (siehe Anlagen): die Erfahrungsberichte zu Alternativen wie visueller Kontrolle, Non-Tox-Ködern und digitalen Fallensystemen sowie die Einschätzungen zum wöchentlichen Kontrollintervall.

Unser europäischer Dachverband Coceral prüft derzeit, welche Auswirkungen mögliche Absenkungen von Rückstandshöchstgehalten auf die Bestimmungsgrenze/LOQ im Rahmen des Omnibus-Vorschlags zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die Branche haben könnten. Nach aktueller Einschätzung stehen dabei insbesondere Sojabohnen und daraus hergestellte Sojaprodukte im Fokus, da Rückstände der Wirkstoffe Cyproconazole, Diquat und Glufosinate hier für die Branche von besonderer praktischer Relevanz sein könnten.

Das BMWE setzt unseren Vorschlag zur Ausnahmeregelung nach § 58 MessEV nicht um. Die PTB schlägt stattdessen zwei Wege vor: eine befristete Übergangsfrist mit anschließender Eichpflicht (Variante 1) oder eine dauerhafte Ausnahme von der Eichpflicht (Variante 2). Beide haben grundlegend unterschiedliche Folgen für Bestandsgeräte, Hersteller und Verwender.

Die EU-Kommission hat eine Änderungsverordnung zu Rückstandshöchstgehalten für 1,4-Dimethylnaphthalin, Chlormequat, Metribuzin, Metribuzin-desamino-diketo (Metribuzin-DADK), Terbuthylazin und Triclopyr veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem die Warengruppen Hülsengemüse und Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Ölfrüchte sowie Getreide.

Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2026 den im Trilog ausgehandelten Kompromiss zur Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) angenommen.

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 beschlossen, die Übergangsfrist für die verpflichtende Biozid-Sachkunde bei der Anwendung von Rodentiziden in geringem Umfang im eigenen Betrieb vom 28. Juli 2027 auf den 28. Juli 2030 zu verlängern (BR-Drs. 194/26).

Hiermit informieren wir Sie über die aktuellen Meldungen im RASFF-System.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat einen Referentenentwurf zum Bürokratieabbau vorgelegt, der unter anderem Änderungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorsieht.
Unser PANEL-TALK im Agrarmarktpodcast
27. August 2026