



Der Ausschuss der ständigen Vertreter in Brüssel ist heute zusammengekommen, um die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments (EP) zum Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung des Anwendungsdatums der EUDR zu erörtern (klicken Sie hier, um die zugehörige Presseerklärung des Rates zu lesen).

Der EU-Rat hat gestern eine Verordnung angenommen, mit der in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt verboten werden.

Das BMEL informierte den DAH heute über eine Stellungnahme im Hinblick auf die Labormeldepflicht gemäß §44 LFGB, in welcher Aspekte der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vom 14. Dezember 2023 nochmals klargestellt werden.

Der Futtermittel-Standardgeber QS hat Änderungen in seinem Regelwerk geplant: Zunächst sollen die Risikoeinschätzungen der Länder Tschechische Republik und Österreich geändert werden.

Anbei folgende Information des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu Ihrer Kenntnisnahme.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute dem Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der EUDR um ein Jahr zugestimmt (371 dafür / 240 dagegen).

In der letzten Sitzung der ADN Korrespondenten Gruppe zur Begasung von Schüttgütern wurden die folgenden Punkte intensiv diskutiert.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand von laufenden Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchungen sind, zollamtlich zu erfassen. Dadurch sollen u.a. handelspolitische Schutzinstrumente gestärkt werden.