
Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln für die Anwendung mit unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) in Weinbau-Steillagen
Gemäß §18 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) werden Genehmigungen des Einsatzes von Fungiziden mit Drohnen in Weinbau-Steillagen mit einer neuen Anwendungsbestimmung NZ184 verbunden.