
Sachkundeerwerb bis zum 28.07.2025 bei Verwendung von Biozid-Produkten
Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Oktober 2021 fällt die Verwendung aller Biozid-Produkte für die Anwenderkategorie „geschulter berufsmäßiger Anwender“ sowie der Schädlingsbekämpfungsmittel, die als akut toxisch Kategorie 1 bis 3, krebserzeugend, keimzellmutagen, reproduktionstoxisch oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 eingestuft sind, unter die neue Version dieser Verordnung.