
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe – behördliche Kontrolle
Aus aktuellen Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Abgabe von Düngemitteln, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dienen können, verstärkt darauf achten, dass in der Kundenerklärung wirklich alle Informationen enthalten sind, die in Anhang VI der VO 2019/1148 aufgeführt sind.