
Vorläufige Einigung beim Verbot von Zwangsarbeit in der Lieferkette
Am 5. März 2024 haben im Rahmen des Trilogs Unterhändler von EU-Kommission, Parlament und Rat eine Einigung erzielt. Grundlage dieser Einigung ist eine Verordnung vom 14. September 2022 über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten in der EU.